Liebe Leserinnen und Leser!

Ein neues Jahr ist begonnen und wir wünschen Ihnen Glück, Freude und Erfolg. Mögen auch die traditionellen Gesundheitswünsche wahr werden.

Auch in diesem Jahr versuchen wir, Sie über die unterschiedlichsten interessanten Themen auf dem Laufenden zu halten. Für uns als Dachverband ist es wichtig, dass unsere Mitglieder, die Züchter, die Richter und die Aussteller stets mit aktuellen Informationen über die Aktivitäten der nationalen kynologischen Organisationen versorgt werden. Dazu gehören neben den alltäglichen Informationen auch Berichte über die verschiedenen Arbeitschampionate. Damit sollen die Arbeit, die Aufträge und die Funktionen, die unsere Hunde ausführen können, herausgestellt werden.

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Yves De Clercq
FCI-Exekutivdirektor
Von der FCI endgültig und vorläufig anerkannte Rassen

Wir haben unsere Facebook-Followers und die Besucher an unserem FCI-Stand auf verschiedenen Ausstellungen dazu befragt, was für Artikel sie gern in unserem Newsletter lesen würden. Der Artikel, auf den die meisten warten, bezieht sich darauf, wie das Anerkennungsverfahren für neue Rassen bei der FCI abläuft und Erläuterungen dazu.

Die Standardkommission und die Wissenschaftliche Kommission der FCI haben die Anträge, die für verschiedene Rassen eingereicht wurden, geprüft und untersucht. Da noch wichtige Informationen fehlen, wird über diese Anträge noch weiterhin diskutiert.

Das Antragsverfahren für eine neue Rasse verläuft bei der FCI in zwei Stufen: erst erfolgt eine vorläufige und mindestens 10 Jahre später die endgültige Anerkennung.

An erster Stelle muss erwähnt werden, dass die FCI nur Anträge annimmt, die von ihren Mitgliedern eingereicht werden, d.h. von den kynologischen Landesorganisationen (LAO). Es obliegt der LAO des Herkunftslandes einer Rasse, den Antrag auf Anerkennung dieser Rasse zu stellen. Der Antrag wird dann von der Standardkommission und der Wissenschaftlichen Kommission der FCI untersucht. Die Kommissionen legen dem FCI-Vorstand eine Empfehlung zur vorläufigen Annahme der Rasse bzw. zu deren Nichtannahme vor. Nach der vorläufigen Annahme müssen mindestens 10 Jahre vergehen, bevor in der FCI-Generalversammlung eine Abstimmung über die endgültige Annahme der betreffenden Rasse stattfinden kann.

Dabei haben die Aspekte des „Temperaments/Wesens“ und der „Gesundheit“ Vorrang. Diesbezüglich müssen von den beiden FCI-Kommissionen viele Aspekte in situ untersucht werden, z.B. anlässlich einer im Herkunftsland der Rasse stattfindenden Ausstellung. Der FCI-Vorstand beauftragt zu diesem Zweck Mitglieder aus beiden Kommissionen, die entweder Richter sind und/oder erfahrene und anerkannte Wissenschaftler. Die antragstellende LAO muss den FCI-Kommissionen offizielle Informationen über den allgemeinen Gesundheitszustand der betreffenden Rasse zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorlegen. Ein anderes Grundsatzprinzip ist, dass die antragstellende LAO nachweisen muss, dass die vorhandene Population aus mindestens 8 unabhängigen Geschlechtslinien (Blutlinien) besteht. Dabei muss jede Blutlinie mindestens 2 Rüden und 6 Hündinnen (Originalkern) umfassen, wobei es zwischen diesen Blutlinien über drei Generationen hinweg keine Blutsverwandtschaft geben darf. Es müssen zum Zeitpunkt der Antragsstellung auch mindestens 1.000 lebende Hunde bei der antragstellenden LAO registriert sein. Außerdem müssen noch weitere Anforderungen erfüllt sein, bevor eine Rasse vorläufig anerkannt werden kann. Hunde einer vorläufig anerkannten Rasse können keine CACIB-Anwartschaft erhalten. Der Erhalt dieser Anwartschaft ist erst nach der endgültigen Anerkennung durch die FCI-Generalversammlung möglich. Die Mindestzeit von 10 Jahren zwischen der vorläufigen und der endgültigen Anerkennung ist für die FCI von großer Wichtigkeit, damit die Entwicklung der Rasse ab der Vergabe der vorläufigen Anerkennung beobachtet werden kann.

Wie oben ausgeführt, befinden sich einige Anträge auf vorläufige Anerkennung derzeit in der Untersuchungsphase. Dabei handelt es sich um folgende: Moskauer Wachhund (Московская Сторожевая), Continental Bulldog, Prager Rattler (Pražský Krysařík) und Chodenhund (Chodský Pes). .

Darüber hinaus hat das FCI-Generalsekretariat verschiedene Informationen und Anfragen zu verschiedenen Rassen erhalten, jedoch ohne offizielle Anträge auf Anerkennung. Zu diesen Rassen gehören hauptsächlich Folgende: Africanis, Alaskan Klee Klai, Boerboel, Zulu (Sica) Dog, American Bulldog, Bali Mountain Dog, Canadian Eskimo Dog, Bulgarian Shepherd Dog, Estonian Hound, Lancashire Heeler, Biewer Yorkshire Terrier, Tsvednaya Bolonka.

Zu den Rassen, die bei der FCI den Status der vorläufigen Anerkennung haben (und die keine CACIB-Anwartschaft erhalten können), gehören:

GRUPPE I Datum der vorläufigen Anerkennung
349 CIOBANESC ROMANESC MIORITIC 6.07.2005
350 CIOBANESC ROMANESC CARPATIN 6.07.2005
351 AUSTRALIAN STUMPY TAIL CATTLE DOG 6.07.2005
GRUPPE II Datum der vorläufigen Anerkennung
353 CIMARRON URUGUAYO 21.02.2006
355 TORNJAK 1.06.2007
356 DANSK-SVENSK GÅRDSHUND 5.07.2008
357 CIOBANESC ROMANESC DE BUCOVINA 26.03.2009
GRUPPE V Datum der vorläufigen Anerkennung
348 TAIWAN DOG 9.11.2004
358 THAI BANGKAEW DOG 14.04.2011
GRUPPE VI Datum der vorläufigen Anerkennung
354 GOŃCZY POLSKI 10.11.2006
GRUPPE IX Datum der vorläufigen Anerkennung
352 RUSSKIY TOY 21.02.2006

Yves De Clercq
FCI-Exekutivdirektor