Wir haben unsere Facebook-Followers und die Besucher an unserem FCI-Stand auf verschiedenen
Ausstellungen dazu befragt, was für Artikel sie gern in unserem Newsletter lesen
würden. Der Artikel, auf den die meisten warten, bezieht sich darauf, wie das Anerkennungsverfahren
für neue Rassen bei der FCI abläuft und Erläuterungen dazu.
Die Standardkommission und die Wissenschaftliche Kommission der FCI haben die Anträge,
die für verschiedene Rassen eingereicht wurden, geprüft und untersucht. Da noch
wichtige Informationen fehlen, wird über diese Anträge noch weiterhin diskutiert.
Das Antragsverfahren für eine neue Rasse verläuft bei der FCI in zwei Stufen: erst
erfolgt eine vorläufige und mindestens 10 Jahre später die endgültige Anerkennung.
An erster Stelle muss erwähnt werden, dass die FCI nur Anträge annimmt, die von
ihren Mitgliedern eingereicht werden, d.h. von den kynologischen Landesorganisationen
(LAO). Es obliegt der LAO des Herkunftslandes einer Rasse, den Antrag auf Anerkennung
dieser Rasse zu stellen. Der Antrag wird dann von der Standardkommission und der
Wissenschaftlichen Kommission der FCI untersucht. Die Kommissionen legen dem FCI-Vorstand
eine Empfehlung zur vorläufigen Annahme der Rasse bzw. zu deren Nichtannahme vor.
Nach der vorläufigen Annahme müssen mindestens 10 Jahre vergehen, bevor in der FCI-Generalversammlung
eine Abstimmung über die endgültige Annahme der betreffenden Rasse stattfinden kann.
Dabei haben die Aspekte des „Temperaments/Wesens“ und der „Gesundheit“ Vorrang.
Diesbezüglich müssen von den beiden FCI-Kommissionen viele Aspekte in situ untersucht
werden, z.B. anlässlich einer im Herkunftsland der Rasse stattfindenden Ausstellung.
Der FCI-Vorstand beauftragt zu diesem Zweck Mitglieder aus beiden Kommissionen,
die entweder Richter sind und/oder erfahrene und anerkannte Wissenschaftler. Die
antragstellende LAO muss den FCI-Kommissionen offizielle Informationen über den
allgemeinen Gesundheitszustand der betreffenden Rasse zum Zeitpunkt der Antragsstellung
vorlegen. Ein anderes Grundsatzprinzip ist, dass die antragstellende LAO nachweisen
muss, dass die vorhandene Population aus mindestens 8 unabhängigen Geschlechtslinien
(Blutlinien) besteht. Dabei muss jede Blutlinie mindestens 2 Rüden und 6 Hündinnen
(Originalkern) umfassen, wobei es zwischen diesen Blutlinien über drei Generationen
hinweg keine Blutsverwandtschaft geben darf. Es müssen zum Zeitpunkt der Antragsstellung
auch mindestens 1.000 lebende Hunde bei der antragstellenden LAO registriert sein.
Außerdem müssen noch weitere Anforderungen erfüllt sein, bevor eine Rasse vorläufig
anerkannt werden kann. Hunde einer vorläufig anerkannten Rasse können keine CACIB-Anwartschaft
erhalten. Der Erhalt dieser Anwartschaft ist erst nach der endgültigen Anerkennung
durch die FCI-Generalversammlung möglich. Die Mindestzeit von 10 Jahren zwischen
der vorläufigen und der endgültigen Anerkennung ist für die FCI von großer Wichtigkeit,
damit die Entwicklung der Rasse ab der Vergabe der vorläufigen Anerkennung beobachtet
werden kann.
Wie oben ausgeführt, befinden sich einige Anträge auf vorläufige Anerkennung derzeit
in der Untersuchungsphase. Dabei handelt es sich um folgende: Moskauer Wachhund (Московская
Сторожевая), Continental Bulldog, Prager Rattler (Pražský Krysařík)
und Chodenhund (Chodský Pes). .
Darüber hinaus hat das FCI-Generalsekretariat verschiedene Informationen und Anfragen zu verschiedenen Rassen erhalten, jedoch ohne offizielle Anträge auf Anerkennung. Zu diesen Rassen gehören hauptsächlich Folgende: Africanis, Alaskan Klee Klai, Boerboel, Zulu (Sica) Dog, American Bulldog, Bali Mountain Dog, Canadian Eskimo Dog, Bulgarian Shepherd Dog, Estonian Hound, Lancashire Heeler, Biewer Yorkshire Terrier, Tsvednaya Bolonka.
Zu den Rassen, die bei der FCI den Status der vorläufigen Anerkennung haben (und die keine CACIB-Anwartschaft erhalten können), gehören:
GRUPPE I
|
Datum der vorläufigen Anerkennung
|
349
|
CIOBANESC ROMANESC MIORITIC
|
6.07.2005
|
350
|
CIOBANESC ROMANESC CARPATIN
|
6.07.2005
|
351
|
AUSTRALIAN STUMPY TAIL CATTLE DOG
|
6.07.2005
|
GRUPPE II
|
Datum der vorläufigen Anerkennung
|
353
|
CIMARRON URUGUAYO
|
21.02.2006
|
355
|
TORNJAK
|
1.06.2007
|
356
|
DANSK-SVENSK GÅRDSHUND
|
5.07.2008
|
357
|
CIOBANESC ROMANESC DE BUCOVINA
|
26.03.2009
|
GRUPPE V
|
Datum der vorläufigen Anerkennung
|
348
|
TAIWAN DOG
|
9.11.2004
|
358
|
THAI BANGKAEW DOG
|
14.04.2011
|
GRUPPE VI
|
Datum der vorläufigen Anerkennung
|
354
|
GOŃCZY POLSKI
|
10.11.2006
|
GRUPPE IX
|
Datum der vorläufigen Anerkennung
|
352
|
RUSSKIY TOY
|
21.02.2006
|
Yves De Clercq
FCI-Exekutivdirektor